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Veröffentlicht am
2.12.2021
Probleme für Hundeausbildung? Neue Hundeschutzverordnung in Kraft
Wir haben die Änderungen der neuen Tierschutz-Hundeschutzverordnung zusammengefasst.
In Deutschland trat die neue Tierschutz-Hundeschutzverordnung in Kraft.
Was sich ändert:
- Sowohl private als auch gewerbsmäßige Züchter müssen fortan zumindest vier Stunden pro Tag Umgang mit den Welpen pflegen
- Züchter dürfen maximal drei Würfe gleichzeitig betreuen
- Die Anbindehaltung ist ab sofort untersagt
- Bei einer Gruppenhaltung muss jeder Hund einen Liegeplatz haben
- Eine übermäßige Vermehrung darf nicht vorkommen und muss verhindert werden
- Es dürfen bei der Ausbildung keine schmerzhaften Mittel verwendet werden
Den ausführlichen Artikel findest du hier.