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Veröffentlicht am
2.12.2021

Probleme für Hundeausbildung? Neue Hundeschutzverordnung in Kraft

Wir haben die Änderungen der neuen Tierschutz-Hundeschutzverordnung zusammengefasst.

In Deutschland trat die neue Tierschutz-Hundeschutzverordnung in Kraft.

Was sich ändert:

- Sowohl private als auch gewerbsmäßige Züchter müssen fortan zumindest vier Stunden pro Tag Umgang mit den Welpen pflegen

- Züchter dürfen maximal drei Würfe gleichzeitig betreuen

- Die Anbindehaltung ist ab sofort untersagt

- Bei einer Gruppenhaltung muss jeder Hund einen Liegeplatz haben

- Eine übermäßige Vermehrung darf nicht vorkommen und muss verhindert werden

- Es dürfen bei der Ausbildung keine schmerzhaften Mittel verwendet werden

Den ausführlichen Artikel findest du hier.

Der Podcast zum Artikel:

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